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Milieuschutz nach § 172 BauG

 
Für Teile des Quartiersmanagementgebietes gelten die Regelungen des BauG, d.h.. Mieterhöhungen nach einer Modernisierung dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Mitarbeiter des Bezirksamtes beraten bei Bedarf Mieter in damit zusammenhängenden Fragen im Quartiersbüro und führen dort auch Mieterversammlungen durch.
 
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"Quartiersmanagement Boxhagener Platz" im
Auftrag der
» Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und in Zusammenarbeit mit dem » Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg im Rahmen des Programms
» "Soziale Stadt"
Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Bund-Länder-Programms » "Soziale Stadt" und dem » "Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung.