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Für Teile des Quartiersmanagementgebietes gelten die Regelungen des BauG, d.h.. Mieterhöhungen nach einer Modernisierung dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Mitarbeiter des Bezirksamtes beraten bei Bedarf Mieter in damit zusammenhängenden Fragen im Quartiersbüro und führen dort auch Mieterversammlungen durch.
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